Ausschluss von Zwangsarbeit
Keine Einsetzung von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder vergleichbarer Arbeit. Die Arbeit muss freiwillig und ohne Androhung vom Strafe erfolgen. Die Arbeitnehmer müssen ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Arbeit jederzeit beenden können.
Verbot von Kinderarbeit
Es darf zu keiner Zeit Kinderarbeit eingesetzt werden. Das Alter der Beschäftigten sollte nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren.
Faire Entlohnung
Die Arbeitsvergütung für reguläre Arbeitsstunden sowie Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, entsprechend welcher Betrag höher ist. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren.
Faire Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Standards sowie den Branchenstandards entsprechen. Den Beschäftigten ist nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen.
Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Arbeitnehmer, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen sowie zu streiken, ist zu respektieren.
Diskriminierungsverbot
Die Ungleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig, soweit sie nicht den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden.
Gesundheitsschutz; Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Lieferant hat für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen, z. B. durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme.
Beschwerdemechanismen
Der Lieferant hat von den Unternehmen der WRM-REESE Unternehmensgruppe erhaltene Hinweise zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens in geeigneter Weise an seine Mitarbeiter weiterzugeben.