Eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit bei der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern sowie in der gesamten Lieferkette bilden die Grundlage unserer Geschäftspraktiken.
Dieser Code of conduct konkretisiert diese Grundsätze und stellt die Mindestanforderungen für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern dar.
Unser Code of conduct basiert auf den nachfolgenden internationalen Leitsätzen und Prinzipien:
Verhaltenskodex der internationalen Business Social Compliance Initiative (BSCI)
Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO)
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Der Code of conduct der WRM-REESE Unternehmensgruppe ist für alle Unternehmen gültig, die in einem Geschäfts Verhältnis mit einem der Unternehmen aus der WRM-REESE Unternehmensgruppe stehen.
Keine Einsetzung von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder vergleichbarer Arbeit. Die Arbeit muss freiwillig und ohne Androhung vom Strafe erfolgen. Die Arbeitnehmer müssen ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Arbeit jederzeit beenden können.
Verbot von Kinderarbeit
Es darf zu keiner Zeit Kinderarbeit eingesetzt werden. Das Alter der Beschäftigten sollte nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren.
Faire Entlohnung
Die Arbeitsvergütung für reguläre Arbeitsstunden sowie Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, entsprechend welcher Betrag höher ist. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren.
Faire Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Standards sowie den Branchenstandards entsprechen. Den Beschäftigten ist nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen.
Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Arbeitnehmer, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen sowie zu streiken, ist zu respektieren.
Diskriminierungsverbot
Die Ungleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig, soweit sie nicht den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden.
Gesundheitsschutz; Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Lieferant hat für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen, z. B. durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme.
Beschwerdemechanismen
Der Lieferant hat von den Unternehmen der WRM-REESE Unternehmensgruppe erhaltene Hinweise zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens in geeigneter Weise an seine Mitarbeiter weiterzugeben.
Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
Abwasser z. B. aus Betriebsabläufen oder Fertigungsprozessen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln.
Umgang mit Luftemission
Luft- und Lärmemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln.
Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
Der Lieferant folgt einer systematischen Herangehensweise um Abfall zu ermitteln, ordentlich zu handhaben, möglichst zu reduzieren sowie verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln.
Die Normen des fairen Wettbewerbes, der fairen Geschäftstätigkeit und der fairen Werbung sind einzuhalten. Es sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten.
Vertraulichkeit / Datenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zum Datenschutz und Informationssicherheit sowie die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Geistiges Eigentum
Der Lieferant hat Rechte am geistigen Eigentum zu respektieren.
Integrität /Bestechung, Vorteilnahme
Bei jeglichen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätstandards zugrunde zu legen. Der Lieferant muss beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung sowie Unterschlagung eine Null- Toleranz Politik verfolgen. Ein entsprechendes Überwachungsverfahren soll die Gewährleistung unterstützen.
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